Das heutige letztinstanzliche Urteil gegen die Finnin Päivi Räsänen ist zum Teil Sieg, zum Teil Niederlage. Zwar wurde sie für das Posten eines Bibelverses und ihrer Kritik an der Teilnahme ihrer Kirchengemeinde an einer Pride-Veranstaltung freigesprochen. Gleichzeitig sprach der Oberste finnische Gerichtshof sie in einer knappen 3:2-Entscheidung wegen „Hassrede“ schuldig, die sie in einer Kirchenbroschüre im Jahr 2004 verbreitet haben soll. Dass es sich dabei nicht um Gewaltaufrufe handelt, sondern um das Zitieren und Veröffentlichen christlicher Positionen zu Ehe, Familie, Sexualität und Homosexualität, verleiht diesem Urteil eine besondere Brisanz.
Der damals zuständige lutherische Bischof Juhana Pohjola, der die Schrift veröffentlicht hatte, wurde gleich mit verurteilt. Der Vorwurf: Die öffentliche Zugänglichmachung eines Textes, der eine Gruppe - in dem Fall Homosexuelle - beleidige. Das Urteil fiel auf Basis eines Gesetzesabschnitts, der sich mit „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ befasst.
Gleichzeitig sprach das Gericht Räsänen, eine Ärztin, praktizierende Christin und Ehefrau eines lutherischen Pastors, aber auch in einem zentralen Punkt frei: Ihr Tweet aus dem Jahr 2019, in dem sie die Teilnahme ihrer Kirche an einer Pride-Veranstaltung kritisierte und einen Bibelvers zitierte, wurde nicht als strafbar gewertet.
Räsänen hat bereits eine jahrelange gerichtliche Odyssee hinter sich gebracht. Zwei Vorinstanzen hatten sie zuvor sogar vollständig freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft ging jedoch immer wieder in Berufung. Der Verdacht einer modernen Hexenjagd drängt sich auf. Erst die dritte Instanz brachte nun diese teilweise Verurteilung – nach einem Verfahren, das sich über Jahre hinzog und international Aufmerksamkeit erregte. Stand hier schließlich nicht nur eine bekannte Politikerin vor Gericht, sondern die Frage, ob eine christliche und biblisch begründete Sichtweise auf Ehe und Familie, aber auch die Kritik an LGBTQ-Politik oder homosexuellen Lebensweisen öffentlich noch möglich ist.
In der Urteilsbegründung formuliert das Gericht, sie habe „Meinungen, die Homosexuelle als Gruppe aufgrund ihrer sexuellen Orientierung beleidigen, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und zugänglich gehalten”. Immerhin gestand das Gericht dabei ein, es müsse berücksichtigt werden, “dass der Text, der die Grundlage für die Verurteilung bildet, keine Aufforderung zur Gewalt oder eine vergleichbare, drohungsähnliche Anstiftung zum Hass enthielt. Das Verhalten ist daher hinsichtlich der Art der Straftat nicht besonders schwerwiegend“. Verurteilt wurde sie dennoch.
Räsänen wird in dieser juristischen Auseinandersetzung seit Jahren von Anwalt Paul Coleman, Geschäftsführer der Alliance Defending Freedom (ADF International), einer juristischen Menschenrechtsorganisation, verteidigt. Obwohl man dort den Freispruch bezüglich des Bibelverses begrüßte, äußerte er sich besorgt, dass hier eine Frau durch ein Gesetz abgeurteilt werde, das erst über ein Jahrzehnt nach der Tat, die man ihr vorwirft, überhaupt in Kraft trat. Das Ganze sei ein empörendes Beispiel für staatliche Zensur. Diese Entscheidung werde eine stark abschreckende Wirkung auf das Recht aller auf freie Meinungsäußerung haben, so Coleman. Räsänen will nun eine mögliche Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte prüfen lassen.
Hassgesetze ohne klare Definition
Die Verurteilung von Päivi Räsänen markiert nicht nur das vorläufige Ende einer jahrelangen Prozessreihe, sondern wirft auch ein Schlaglicht auf die Frage, was Christen von ihren religiösen Überzeugungen noch offen äußern dürfen, ohne deswegen mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Dass die Staatsanwaltschaft in ihrem Fall mehrfach Berufung einlegte, zeigt, mit welcher Hartnäckigkeit hier ein Exempel statuiert werden sollte.
Das christliche Verständnis von Ehe und Familie, aber auch die Definition von Homosexualität als Sünde in der Bibel sind immer wieder - nicht nur in Finnland - Gegenstand harter öffentlicher Auseinandersetzungen, vertragen sie sich doch am wenigsten mit der aktuellen Zeitgeist-Variante ausufernder LGBTQ-Politik. Eine Ablehnung dieser Agenda bringt einem in zahlreichen Ländern sofort den Vorwurf ein, man sei transphob, homophob oder gleich ein Menschenfeind, der Hass und Hetze verbreite.
Christen als die einfachen Gegner
Spannend bleibt die Beobachtung in zahlreichen europäischen Ländern, dass LGBTQ-Aktivisten sich gerne und zahlreich auch juristisch an christlichen Positionen abarbeiten, gleichzeitig die tatsächliche und oft auch körperliche Gefahr für Homosexuelle und Mitglieder der “Queer-Community” durch islamische Ansichten und Personen völlig ausblenden. Gut ausgehen wird das für sie nicht. Höhepunkte solcher Schizophrenien sind dann Gruppen wie “Queers for Palestine”, die sich zwar für die Muslime im Gazastreifen engagieren, gleichzeitig nicht nur dort, sondern in zahlreichen Ländern keine Stunde im öffentlichen Raum unbehelligt überleben würden.
Christen sind für diese Szene gerade die einfacheren, weil “ungefährlicheren” Gegner, weil sie zwar Überzeugungen äußern, aber körperlich keine Gefahr darstellen. Derweil ist es naiv zu glauben, die fortschreitende Islamisierung ganzer Großstädte in Europa sei für diese Community eine rosige Zukunft, wandern doch immer mehr Menschen ein, die Homosexualität für ein Verbrechen halten, das in ihren Heimatländern nicht mit Debatten, sondern mit Gefängnis und Todesurteilen beantwortet wird.
Das Urteil in Finnland entspricht ganz diesem neuen Geist, der keine Toleranz mehr atmet für abweichende Meinungen, auch wenn jene, die solche Gerichtsverfahren forcieren, selbst gerne von Vielfalt und Pluralität sprechen, dies selbst aber nicht mehr aushalten.
Nein, man wollte Frau Räsänen damit nicht einfach durchkommen lassen, auch nicht nach 20 Jahren. Die Begründung des Gerichts ist entsprechend inkonsistent. Es stellte ausdrücklich fest, dass die beanstandeten Texte weder zu Gewalt aufriefen noch eine ernsthafte Hetze darstellten. Dennoch reichte die bloße Verbreitung der Inhalte in einer Kirchenbroschüre aus, um eine Verurteilung und Geldstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro zu rechtfertigen. Die entsprechenden Aussagen dürfen also künftig nicht mehr öffentlich verbreitet werden. Faktisch wurde also im Namen von “Hassrede” etwas verurteilt, was das Gericht selbst als völlig ungefährlich einstuft. Warum wird es dann bestraft?
Zukunftsverbrechen der Meinungsfreiheit?
Räsänen selbst zeigte sich zutiefst enttäuscht über das Urteil und verwies auf ihr grundlegendes Recht auf freie Meinungsäußerung. Unterstützung erhält sie unter anderem von internationalen Menschenrechtsorganisationen, die in dem Urteil ein alarmierendes Signal sehen. Denn wenn eine jahrzehntealte Kirchenbroschüre nachträglich kriminalisiert werden kann, aufgrund von Gesetzen, die damals nicht einmal existierten, ist das nicht nur reichlich kafkaesk, sondern für die Meinungsfreiheit von Bürgern brandgefährlich. Wenn ein Bürger heute nicht mehr sicher sein kann, ob das, was er heute gesetzeskonform tut, ihn nicht in der Zukunft den Kopf kosten wird, ist das nicht nur eine Aushöhlung der Rechtssicherheit, sondern nimmt gar dystopische Züge an.
Dieser Fall macht deutlich, wie weit die Verschiebung bereits vorangeschritten ist: Über Jahre hinweg wurde das Zitieren und Verbreiten biblischer Inhalte durch alle Instanzen als potenzielle Straftat verfolgt. Dass selbst ein teilweiser Freispruch am Ende von einer Verurteilung begleitet wird, zeigt, dass hier nicht nur über eine Person geurteilt wurde – sondern über die Grenzen der Meinungsfreiheit selbst. Das Urteil sendet die klare Botschaft an Christen: Seid vorsichtig, sonst verurteilen wir euch dafür auch noch in der Zukunft mit Gesetzen, die wir extra dafür schaffen werden.
Dieser Beitrag von Birgit Kelle erschien erstmalig in englischer Sprache bei Statement



Interessant, die finnische Justizministerin hat gegen das Urteil ihre Missbilligung geäußert. Der Vorwurf der Hetze sollte präziser formuliert werden. Es ist also nicht das letzte Wort hierzu gesprochen.