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Ich war gerade im Supermarkt, wo mir zwei mit Kopf- und Halstuch verkleidete Mitarbeiterinnen auffielen. Ich würde als Arbeitgeber ín jeden Arbeitsvertrag schreiben, dass das Tragen auffallender religiöser Symbole während der Arbeit untersagt ist, also keine großen Kreuze, keine Kippa und schon gar keine Kopftücher und Verschleierungen. Ein Supermarkt ist nicht dazu da, Werbung für irgendwelche Religionen zu machen oder betont darauf hinzuweisen, welcher Religion einzelne Mitarbeiter angehören.

Walter Schiel

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