Leihmutterschaft und die Frage, gibt es "guten" und "schlechten" Menschenhandel?
Wie nennt man das nochmal, wenn ein Mensch den Besitzer wechselt, wenn man glaubt, man habe das Recht über den Familienstand, den Wohnort und den Preis dieses Menschen zu verhandeln? Richtig, das Wort, nach dem Sie suchen ist #Menschenhandel. Die Ampel-Regierung hat nun ihren Expertenkreis zur Reproduktionsmedizin arbeiten lassen und die Ergebnisse vorgestellt. Man will nicht nur Abtreibung und Eizellspende, sondern auch #Leihmutterschaft "in bestimmten Fällen" legalisieren:
Wenn "Schutz der Leihmutter und das Kindeswohl hinreichend gewährleistet werden".
Wenn "Eltern und Leihmutter sich zum Beispiel durch ein familiäres Verhältnis kennen".
Wenn sie "eine Vereinbarung treffen, dass eine Beziehung zwischen beiden Parteien noch über die Geburt hinaus bestehe".
Wenn eine "Leihmutter eine »angemessene Aufwandsentschädigung« erhalte".
Ein recht inflationär verwendetes und unkontrollierbares "Wenn" auf vielen Ebenen, das zudem Grundsätzliches und Unmögliches kombiniert und die Frage aufwirft, wie der Staat seine vielen "Wenns" dann auch tatsächlich durchsetzen will und ob es dadurch wirklich besser wird? Zeit für ein paar harte Fakten, die sich weder durch Gesetze noch durch hübsche Verträge lösen lassen:
Es gibt keine gefährlichere und ungefährlichere Variante für die Leihmutter. Sie ist immer gleich gefährdet, weil ihr #Gesundheitsrisiko bei der künstlich erzwungenen Schwangerschaft extrem hoch ist, egal wie man es nun dreht und wendet. Man kann sie gesundheitlich nicht schützen, man kann sie nur gefährden.
Das Kind ist immer gefährdet, durch die Risikoschwangerschaft, die leider standardisiert vorkommenden Gesundheitsrisiken und Spätfolgen jeder künstlichen Befruchtung, durch die vielen Frühgeburten und psychisch durch das #Trennungstrauma, das man ihm direkt nach der Geburt verpasst, indem man ihm die Mutter nimmt.
Wie genau will man in der Politik also das „Kindeswohl“ sicherstellen und welche Faktoren genau unterscheiden eigentlich eine „gute“ von einer „bösen“ Leihmutterschaft?
Ist es besser für das Kindeswohl, wenn es weiß, welche Mutter es nicht haben wollte? Oder ist es besser für das Kind, nie zu wissen, von wem es abstammt? Der Satz, „Hauptsache das Kind wird geliebt“ ist nur eine egoistische Phrase von Erwachsenen. Und nein, es macht es nicht besser, wenn sich Leihmutter und #Besteller kennen oder gar verwandt sind, denn die Gesundheitsrisiken bleiben, siehe oben.
Dazu haben wir absolut keine Ahnung, was es psychologisch für das Kind heißt, wenn seine Mutter gleichzeitig auch die eigene Oma oder die eigene Schwester ist. Aber klar, Kinder finden solche Familienpuzzle sicher sehr spannend.
Was soll zudem diese „Vereinbarung über eine weitergehende Beziehung“ sein, die als Vorbedingung eine Leihmutterschaft ins gute Licht rücken soll? Lassen sich Beziehungen inzwischen gesetzlich erzwingen und festhalten? Dann klappt das bestimmt analog zur Zwangsehe auch mit der Zwangsbeziehung zum Kind. Auch schlechte Beziehungen sind übrigens weitergehende Beziehungen, oder will man gar gute Beziehungen gesetzlich verordnen? Emotionale Scheidung vom Kind verboten!
Faktisch ist dieser Vorschlag ein Nullum, lässt sich doch eine Beziehung zwischen Kindern und Erwachsenen nicht vertraglich herbeireden. Regeln kann man einen Vertrag, man kann es sauber aufschreiben, was das bedeutet und ob sich alle Parteien nach zwei Wochen noch sehen können,weiß niemand. Wir können faktisch nicht einmal bei biologisch verwandten Scheidungskindern erzwingen, dass sich ihre Eltern nach einer Scheidung um ihre Kinder kümmern. Jetzt will man Besteller, Leihmütter und Kinder aber gesetzlich zu einem emotionalen Beziehungsgeflecht verdonnern und damit die seltsame Familienkonstellation „heilen“?
Bleibt dann natürlich noch das liebe Geld. Altruistisch soll es also sein, die Frau soll ihre körperliche und seelische Ausbeutung bitte unbedingt gutheißen, damit sich alle anderen etwas besser fühlen, aber sie soll gleichzeitig auch „angemessen“ entlohnt werden. (Damit fühlen sich die Besteller sogar noch besser!)
In England hat man damit sehr viel Erfahrung. Dort darf die altruistisch arbeitende Leihmutter mit bis zu 25.000 absolut altruistischen Pfund entschädigt werden. Bitte sagen Sie jetzt nicht, das sei ein Honorar oder ein Kaufpreis für das Kind, es geht hier nur um Hingabe für Kinderlose und ein paar Aufwendungen die man eben so hatte, es ist schließlich alles teurer geworden.
Die „Wenns“ dieser Vorschläge sind Schaumschlägerei. Am Ende wird immer noch ein Kind wie eine Sache produziert, um es einem anderen Menschen gegen Geld auszuhändigen und man regelt sogar noch vertraglich die Besitzansprüche an dem Kind schon vor der Zeugung. Kinder sind keine Sachen. Damit wäre eigentlich alles gesagt.
Erbärmlich, dass wir das im 21. Jahrhundert noch einmal diskutieren müssen.